/definiˈtsi̯oːnsmaxt/

Definitionsmacht bezeichnet das Recht und die Autorität betroffener Personen, ihre eigenen Diskriminierungs- oder Gewalterfahrungen selbst zu benennen und zu bewerten.
Der Begriff entstand im Kontext feministischer und antirassistischer Bewegungen. Er richtet sich gegen das gesellschaftliche Muster, Betroffenen die Deutungshoheit über ihre Erlebnisse abzusprechen („So schlimm war das doch nicht“, „Das war sicher nicht so gemeint“).
Definitionsmacht bedeutet nicht Unantastbarkeit oder Ausschluss von Diskussion – sondern die Anerkennung, dass die Bewertung einer Grenzverletzung primär bei der betroffenen Person liegt.

Arthur Ashe

Success is a journey, not a destination. The doing is often more important than the outcome.

We believe our work speaks for itself. Browse our most recent projects below and enjoy our handmade work with love for every detail.

BROOKLYN DESIGNS
  • SHARE