/ˈalɡəˌmaɪ̯nəs ˈɡlaɪ̯çbəˌhandlʊŋsɡəˌzɛts/

Das AGG ist ein deutsches Bundesgesetz, das Menschen vor Diskriminierung schützt. Es basiert auf europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und trat 2006 in Kraft. Es verbietet Benachteiligungen aufgrund von:
• ethnischer Herkunft
• Geschlecht
• Religion oder Weltanschauung
• Behinderung
• Alter
• sexueller Identität

Das AGG gilt insbesondere im Arbeitsrecht (Einstellung, Beförderung, Kündigung) sowie im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Es verpflichtet Arbeitgeber*innen zur Prävention von Diskriminierung und eröffnet Betroffenen Rechtsansprüche.

Arthur Ashe

Success is a journey, not a destination. The doing is often more important than the outcome.

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