/ˈʃaŋsn̩ˌɡlaɪ̯çhaɪ̯t/

Chancengleichheit bedeutet, dass Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder anderen Merkmalen vergleichbare Startbedingungen und Zugangsmöglichkeiten erhalten.
Sie setzt voraus, dass strukturelle Benachteiligungen aktiv abgebaut werden, da formale Gleichbehandlung allein bestehende Ungleichheiten nicht automatisch ausgleicht.